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   VGH Bayern, 17.04.1997 - 13 A 94.351   

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VGH Bayern, 17.04.1997 - 13 A 94.351 (https://dejure.org/1997,56869)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.04.1997 - 13 A 94.351 (https://dejure.org/1997,56869)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. April 1997 - 13 A 94.351 (https://dejure.org/1997,56869)
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Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Abwägungsgebot; Ermessensausübung; Flurbereinigungsgericht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.1997 - 13 A 94.351
    Dieses Gebot gerechter Abwägung aller von der Planung berührten Belange ergibt sich aus dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung und gilt dementsprechend allgemein (BVerwGE 34, 301/307; 41, 67; 56, 110/123); aus den Besonderheiten des Fachplanungsrechts Flurbereinigung folgen insoweit keine Abweichungen (vgl. §§ 37 Abs. 1 Satz 1 und 44 Abs. 2 Halbsatz 1 FlurbG).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.1997 - 13 A 94.351
    Dieses Gebot gerechter Abwägung aller von der Planung berührten Belange ergibt sich aus dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung und gilt dementsprechend allgemein (BVerwGE 34, 301/307; 41, 67; 56, 110/123); aus den Besonderheiten des Fachplanungsrechts Flurbereinigung folgen insoweit keine Abweichungen (vgl. §§ 37 Abs. 1 Satz 1 und 44 Abs. 2 Halbsatz 1 FlurbG).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.1997 - 13 A 94.351
    Dieses Gebot gerechter Abwägung aller von der Planung berührten Belange ergibt sich aus dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung und gilt dementsprechend allgemein (BVerwGE 34, 301/307; 41, 67; 56, 110/123); aus den Besonderheiten des Fachplanungsrechts Flurbereinigung folgen insoweit keine Abweichungen (vgl. §§ 37 Abs. 1 Satz 1 und 44 Abs. 2 Halbsatz 1 FlurbG).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 16.76

    Flurbereinigungsgericht - Wertgleiche Abfindung - Prüfungsauftrag - Erweiterte

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.1997 - 13 A 94.351
    §§ 144, 146 Nr. 2 FlurbG geben dem Senat die Befugnis, den Planungsfehler zu korrigieren und die gebotene Gestaltung selbst vorzunehmen (BVerwGE 57, 192/198), ohne daß sich die Beigeladenen auf die ihnen gegenüber eingetretene Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes berufen können, der bei jeder Abfindung bis zur Schlußfeststellung unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen steht (so bereits BVerwG vom 25.05.1961 RzF - 10 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG = RdL 1961, 274 und vom 26.05.1978 BVerwGE 56, 1/2).
  • BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zuteilung eines Flurstücks - Rechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.1997 - 13 A 94.351
    §§ 144, 146 Nr. 2 FlurbG geben dem Senat die Befugnis, den Planungsfehler zu korrigieren und die gebotene Gestaltung selbst vorzunehmen (BVerwGE 57, 192/198), ohne daß sich die Beigeladenen auf die ihnen gegenüber eingetretene Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes berufen können, der bei jeder Abfindung bis zur Schlußfeststellung unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen steht (so bereits BVerwG vom 25.05.1961 RzF - 10 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG = RdL 1961, 274 und vom 26.05.1978 BVerwGE 56, 1/2).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 5 C 2.77

    Flurbereinigungsbehörde - Flurbereinigungsplan - Grenzen des

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.1997 - 13 A 94.351
    §§ 144, 146 Nr. 2 FlurbG geben dem Senat die Befugnis, den Planungsfehler zu korrigieren und die gebotene Gestaltung selbst vorzunehmen (BVerwGE 57, 192/198), ohne daß sich die Beigeladenen auf die ihnen gegenüber eingetretene Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes berufen können, der bei jeder Abfindung bis zur Schlußfeststellung unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen steht (so bereits BVerwG vom 25.05.1961 RzF - 10 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG = RdL 1961, 274 und vom 26.05.1978 BVerwGE 56, 1/2).
  • BVerwG, 03.04.1986 - 5 B 113.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.1997 - 13 A 94.351
    Zu diesen Belangen als Planungsleitlinien, die in die für die Gestaltung der Abfindung eines Teilnehmers vorzunehmende Abwägung einzustellen sind, zählen insbesondere Gestaltungswünsche, die die Verbesserung der eigenen betriebswirtschaftlichen Verhältnisse zum Ziel haben und rechtzeitig an die Flurbereinigungsbehörde herangetragen worden sind (BayVGH vom 19.11.1982 RdL 1984, 39; BVerwG vom 03.04.1986 - BVerwGE 5 B 113.83).
  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot

    aa) Das Flurbereinigungsgericht kann sich für seine Annahme, die gerichtliche Überprüfung der Abfindungsregelung umfasse neben der Gleichwertigkeitskontrolle auch eine Abwägungskontrolle, auf eine sowohl in der Rechtsprechung der Flurbereinigungsgerichte (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 27. August 1985 - 9 C 119/84 - RdL 1986, 154 ; VGH München, Urteile vom 19. Juni 1986 - 13 A 83 A.337 - RzF - 45 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG, vom 17. April 1997 - 13 A 94.351 - RzF - 101 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG und vom 26. März 2001 - 13 A 99.1316 - RzF - 98 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG; s. auch VGH Mannheim, Urteil vom 4. April 1984 - 7 S 124/82 - AgrarR 1985, 121) als auch im Schrifttum (vgl. Hoecht, RdL 1984, 29 ; Storost, RdL 2000, 281 ) vertretene Auffassung stützen.
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